Ziel erreicht!

Wir haben das Projekt Online-Volksbegehren gestartet mit dem Ziel, die Regierung dazu zu bringen, dass die Menschen Volksbegehren auch online (mit der Handy-Signatur) unterstützen können. Das ist jetzt endlich Realität geworden! Lister der aktuellen Volksbegehren beim Innenministerium

Häufige Fragen

Könnte man nicht auch Wahlen elektronisch abwickeln (E-Voting)?

Als Betreiber von www.online-volksbegehren.at kennen wir uns mit elektronischen Unterschriften – sagen wir es einmal relativ bescheiden – ganz gut aus. Wir schätzen die Gleichstellung zur herkömmlichen Unterschrift sehr, denn das erleichtert das Leben (neben Volksbegehren auch bei Kündigungen und Amtswegen). Aber genau weil wir die Materie kennen, sind wir bei Wahlen strikt gegen jede Form der elektronischen Stimmabgabe.

Warum? Weil Wahlen anonym abgehalten werden müssen. Aber genau das ist bei elektronischen Unterschriften nicht garantiert. Denn die sind nun einmal darauf ausgelegt, dass sie überprüft und zurückverfolgt werden können.

Präziser erklärt: Wahlen sind das Herzstück der Demokratie. Wer eine Wahl fälscht, kann die Demokratie aushebeln und ein komplettes Land irreversibel unter seine Kontrolle bringen.
Wie sichert man eine Wahl ab? Indem man jeden Schritt so transparent wie möglich gestaltet.
Wie ist das in der Praxis gelöst: Die Stimmabgabe findet in überschaubaren Sprengeln mit jeweils nur ein paar Tausend Wahlberechtigten statt. Während der Stimmabgabe und -auszählung beobachten mehrere Wahlhelfer, ob augenscheinlich alles mit rechten Dingen zugeht. Die Ergebnisse werden für jeden Sprengel separat veröffentlicht, d.h. alle Interessierten (also insbesondere Vertreter der Parteien) haben die Möglichkeit, jedes Teilergebnis auf Plausibilität zu prüfen.
Grundsätzlich ist das gesamte System also so ausgelegt, dass jeder Bürger ohne Vorkenntnisse jeden einzelnen Schritt nachprüfen kann.
Um die Wahl in einem einzigen Sprengel zu fälschen, benötigt man mehrere Personen, die zumindest einige Stunden lang vor Ort anwesend sind. Die Dezentralisierung hilft aber: Ein gefälschtes Ergebnis in einem einzigen Sprengel verändert das Gesamtergebnis nicht merklich. Um eine gesamte Wahl tatsächlich zu fälschen, müsste man mehrere Hundert Sprengel infiltrieren – was hunderte (wenn nicht tausende) Komplizen erfordern würde. Und selbst dann würde den „korrekten“ Wahlbeobachtern vermutlich auffallen, dass in ihrem Sprengel seltsame Dinge passiert sind; d.h. man würde die Wahl im Zweifel wohl entweder neu auszählen oder komplett wiederholen.

Wie funktioniert E-Voting: Die Bürger geben ihre Stimme an einem Computer ab, von dort wird sie irgendwie zu einem Zentralrechner übertragen, dort wird sie irgendwie anonymisiert, und in irgendeine Datenbank eingetragen, aus der am Ende dann irgendwie das Ergebnis abgefragt wird. Hier ist schon von vornherein klar: Ein normaler Mensch kann hier gar nichts mehr nachprüfen.
Und dass ein Computersystem jemals absolut sicher sein könnte, ist eine naive Illusion. Bisher sind in jedem Computersystem früher oder später Sicherheitslücken aufgetaucht. Und genau das ist das Problem bei E-Voting: Um eine elektronische Wahl zu fälschen, braucht man nicht Heerscharen von Komplizen, die stundenlang in Wahlkommissionen sitzen. Es genügt eine Handvoll (vielleicht sogar ein einziger) talentierter Hacker. Er muss nirgends vor Ort sein – und bleibt vollkommen anonym.
Also: Hände weg von elektronischen Wahlen! Aber her mit vielen nützlichen Anwendungen für die elektronische Unterschrift. online-volksbegehren ist nur eine davon.

Warum hier elektronische Unterschriften kein Problem sind?

Impressum

Online-Volksbegehren ist ein Projekt von Thomas Landauer, www.landauer.at

Mag. Thomas Landauer
Rechte Bahngasse 24-26/3
A-1030 Wien
E-Mail: thomas (at) landauer.at

Ursprüngliche Konzeption von Online-Volksbegehren: Marcus Eibensteiner & Thomas Landauer
Firmenwortlaut: Mag. Thomas Landauer (nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen)
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT)
Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt 3
Link zur Gewerbeordnung
Unternehmensgegenstand: Usability-Beratung, IT-Dienstleistungen, IT-Trainer
Grundlegende Richtung der Website www.online-volksbegehren.at: Bürgerinitiativen, die online mittels Handy-Signatur unterstützt werden können.
Keine Beteiligung an Medienunternehmen. Handy:436763582292. UID:ATU60728369

online-volksbegehren.at wird durch die Internet Foundation Austria (IPA) im Rahmen der Netidee gefördert (Details).netidee